Menschen
mit geistiger Behinderung können erkranken wie andere Menschen
auch und sind dann auf eine gute medizinische Versorgung angewiesen.
Eine fachgerechte medizinische Betreuung dieser Personengruppe
hat erst eine Geschichte von knapp 200 Jahren. Besonderheiten im
Erleben und Verarbeiten von gesundheitlichen Störungen und
die Tatsache, dass häufig Mehrfachbehinderungen und spezifische
Erkrankungsrisiken bei Menschen mit geistiger Behinderung vorliegen,
setzen besondere Qualifikationen der betreuenden Ärzte und
interdisziplinäre Zusammenarbeit voraus. Das gleichzeitige
Vorliegen mehrerer Erkrankungen und das gehäufte Auftreten
psychiatrischer, neurologischer und orthopädischer Erkrankungsbilder
muss bei der gesundheitlichen Versorgung beachtet werden. Familien,
Psychologen und Pädagogen sind in die Gesundheitssorge von
Menschen mit geistiger Behinderung dicht eingebunden.
Internationale Erhebungen haben gezeigt, dass eine Vernachlässigung
der besonderen gesundheitlichen Bedürfnisse geistig behinderter
Menschen erhebliche Risiken für diese Personengruppe in sich
birgt. Normalisierte Lebensbedingungen für behinderte Menschen
setzen spezielle Kompetenzen in der ambulanten Versorgung voraus.
In Deutschland gibt es bislang zu wenig spezialisierte Angebote
für die gesundheitliche Versorgung von Menschen mit geistiger
Behinderung, regionale Unterschiede sind zudem sehr groß.
Um die gesundheitliche Versorgung
von Menschen mit geistiger Behinderung zu verbessern haben sich Ärztinnen
und Ärzte in Deutschland seit etwa 20 Jahren in regionalen
Arbeitsgemeinschaften, Süd- und Norddeutschland, engagiert.
Anlässlich des Kongresses zur Behindertenmedizin 2001 in
Kassel entstand aus den bestehenden Arbeitsgemeinschaften die „Bundesarbeitsgemeinschaft
für Menschen mit geistiger oder mehrfacher Behinderung e.V.“.
In ihr haben sich Ärztinnen und Ärzte zusammengeschlossen,
die schwerpunktmäßig für geistig- oder mehrfachbehinderte
Menschen tätig oder an der Thematik interessiert sind.
| Arbeitsschwerpunkte der Bundesarbeitsgemeinschaft
sind: |
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Erarbeitung
von Qualitätsstandards in
der medizinischen Begleitung von Menschen mit geistiger oder
mehrfacher Behinderung, |
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Förderung
interkollegialer fachlicher Kontakte, |
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Eröffnung
von Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
und Organisation
von Fortbildungsveranstaltungen, |
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Unterstützung
wissenschaftlicher Forschung für
Menschen mit geistiger und mehrfacher Behinderung unter absoluter
Wahrung ihrer Persönlichkeitsrechte, |
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Medizinisches Informationsangebot
für Betroffene,
Angehörige und Begleiter, |
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Aktive Mitarbeit in nationalen und internationalen Fachgremien. |
Lesen
Sie hier über den Kasseler Kongress 2001 und die Kasseler
Erklärung
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