Vom 8.
Bis 10.2.2001 fand im Anthroposophischen Zentrum in Kassel der
erste nationale Kongress zur Medizin für Menschen mit Behinderung
mit rund 350 TeilnehmerInnen unter internationaler Beteiligung
statt. Ausgerichtet wurde er von einer Arbeitsgruppe aus Mitarbeitern
der Bundesvereinigung Lebenshilfe, der Interessenvertretung Selbstbestimmt
Leben, dem Projekt: Wir vertreten uns selbst und dem erweiterten
Vorstand der Norddeutschen Arbeitsgemeinschaft Ärztliche Dienste
für Menschen mit geistiger Behinderung. Zeitgleich wurde das
Jahrestreffen des MAMH (Medical Aspects of Mental Handicap / European
Association of Intellectual Disability Medicine), einer Organisation
von in der Betreuung von geistig behinderten Menschen tätigen
Medizinern aus ganz Europa in den Räumlichkeiten des Zentrums
ausgerichtet.
Am Vorabend des eigentlichen Kongresses schlossen
sich die beiden in Deutschland bestehenden behindertenmedizinisch
tätigen Arbeitsgemeinschaften zu einer Bundesarbeitsgemeinschaft Ärzte
für Menschen mit geistiger Behinderung zusammen und wählten
den neuen Vorstand, der jetzt aus den KollegenInnen Janitzek
(Vorsitzender, Hildesheim), Felchner (Neu-Erkerode) und Scheidig
(Schwäbisch Hall) besteht. Als Schriftführer wurde
der Kollege Jungnickel (Lilienthal) bestätigt, die Kassenführung übernahm
der Kollege Edler (Stetten). Unterstützt wird der Vorstand
durch einen Beirat aus Mitgliedern der Bundesarbeitsgemeinschaft.
Vorrangige Aufgaben des neuen Vorstandes werden die Einführung
einer Weiterbildung für behindertenmedizinisch tätige Ärzte
sein, die Initiierung von Forschungsprojekten auf dem Gebiet
der Behindertenmedizin und der weitere Ausbau internationaler
Kontakte.
Das Neue dieses Fachkongresses schon in der Vorbereitungsphase
war die partnerschaftliche Zusammenarbeit von Fachleuten, Angehörigenvertretern
und Betroffenen. TeilnehmerInnen und ReferentenInnen bemühten
sich in Vorträgen und Diskussionen um eine verständliche
Sprache, was wesentlich zum Gelingen dieses Trialogs beitrug.
Um die medizinische Versorgung behinderter Menschen
in Deutschland ist es nicht gut bestellt. Das wurde in den Eröffnungsplädoyers
der Referenten deutlich. In Deutschland spielen behinderte Menschen
in der Medizinlandschaft keine Rolle. Ihre Bedürfnisse nach
adäquater Versorgung, die mit einem deutlichen Mehraufwand
- zeitlich und finanziell - verbunden sind, werden sowohl fachlich
als auch strukturell nicht befriedigt. Dies gilt sowohl auf dem
ambulanten als auch dem stationären Sektor. Zudem bedrohen
Gesetzesvorhaben und Kosteneinsparungen das bisher schon nicht
ausreichende Angebot.
Ärzte sind in Deutschland fachlich nicht
auf die besonderen Bedürfnisse dieser Patientengruppe vorbereitet:
Im Medizinstudium kommt ein künftiger Arzt nie mit behinderten,
schon gar nicht geistig behinderten Mensch in Kontakt, eine Aufklärung über
Begleiterkrankungen bei bestimmten Syndromen unterbleibt in den
meisten Fällen. Geistige Behinderung wird, wenn überhaupt,
als Lehrgegenstand im Fach Psychiatrie oder Kinderpsychiatrie
abgehandelt. Dieser Mangel setzt sich nach dem Studium wegen
fehlender Fortbildungen zur Behindertenmedizin fort. Zugleich
wird eine befriedigende medizinische Betreuung durch verfehlte
Egalisierung in der ärztlichen Gebührenordnung verhindert.
Wer mit behinderten, zumal schwer behinderten Patienten arbeitet,
weiß , wie zeitaufwendig medizinische Untersuchungen sind
und wieviel Geduld erforderlich ist, einen manchmal nicht sprechenden,
geistig behinderten Menschen zu untersuchen und zu behandeln.
Die jetzigen Regelungen berücksichtigen dies in keiner Weise,
weshalb in ärztlichen Praxen nicht selten entsprechende
Untersuchungen unterbleiben.
Viele Vorträge und Workshops des Kongresses
widmeten sich den oft zusätzlich zur Behinderung vorhandenen
Erkrankungen bei geistig behinderten Patienten, seien es neurologische,
orthopädische, psychiatrische oder allgemeinmedizinische
Krankheiten. Kennzeichen der Medizin behinderter Menschen ist
die Häufung mehrerer Zusatzerkrankungen und damit einhergehend
eine Mehrfachtherapie, beispielsweise bei Epilepsien und psychiatrischen
Erkrankungen. Besonders auffällig sind Häufungen bestimmter
Begleiterkrankungen, wie Seh- und Hörstörungen, Reflux
von Magensaft, Zahnprobleme, orthopädische Probleme und
psychische Störungen, die in der Normalbevölkerung
viel seltener auftreten. ÄrztInnen müssen diese Komorbidität
kennen und ihre Auswirkung auf die Lebensqualität der behinderten
Patienten einschätzen. Spezielle Vorsorgeprogramme können
die frühzeitige Diagnose erleichtern und fatale Entwicklungen
verhindern helfen.
Häufig macht eine fehlende oder eingeschränkte
Kommunikationsfähigkeit und Kooperationsfähigkeit umfangreiche
und oft auch apparative Untersuchungen nötig. Intensive
Zusammenarbeit mit Angehörigen und Betreuern ist hierbei
ein weiteres Kennzeichen behindertenmedizinischer Arbeit.
Besonders spannend waren die Berichte aus anderen
europäischen Ländern zur medizinischen Versorgung geistig
behinderter Menschen. In ihrem Vortrag umriss Frau Björkman,
Stockholm, die schwedische Situation nach der Auflösung
der Großeinrichtungen für geistig behinderte Menschen.
Während sich die psychosoziale Lage für die Betroffenen
insgesamt wohl deutlich verbessert hat, beschrieb sie die gesundheitliche
Situation als problematisch, nicht zuletzt deshalb, weil man
es in Schweden versäumt hat, spezialisierte medizinische
Dienste für behinderte Patienten aufzubauen und die in den
Einrichtungen bestehenden Angebote mit der Auflösung der
Großeinrichtungen ebenfalls abgeschafft hat. Gleiches wird
im Übrigen aus den USA, England und Norwegen berichtet.
Frau Evenhuis, Rotterdam, berichtete über das holländische
Modell. Seit gut einem Jahr gibt es eine Professur für Geistigbehindertenmedizin
an der Erasmus Universität Rotterdam. Dadurch ist es jetzt
verstärkt möglich, Forschungsvorhaben zur Behindertenmedizin
auf den Weg zu bringen.
Für die deutschen Verhältnisse umriss
Frau Nicklas-Faust, Berlin, die gegenwärtige Situation und
die Schwierigkeiten behinderter Menschen im Medizinsystem. Herr
Hahn, Gammertingen, verdeutlichte die gemeinsamen Interessen
von Ärzten und behinderten Patienten und das wechselseitige
Aufeinander Angewiesensein beider Partner, das manchmal einen
Dritten, einen Vermittler braucht. Herr Seidel, Bielefeld, setzte
sich noch einmal mit den gesetzlichen Regelungen zur medizinischen
Versorgung behinderter Patienten auseinander und sprach sich
für den Erhalt integrierter Gesundheitsdienste und zudem
einer regionalen Öffnung dieser Dienste, analog zu den Sozialpädiatrischen
Zentren für behinderte Kinder, aus.
Nach einer Podiumsdiskussion zum Thema verabschiedeten
die TeilnehmerInnen zum Abschluss des Kongresses eine Kasseler
Erklärung, in der eine Reihe von Forderungen an Politik
und Verbände formuliert wurden, um die medizinische Versorgung
behinderter Menschen in Deutschland zu verbessern.
Die Tagungsbeiträge sollen gesammelt und
in Buchform veröffentlicht werden.
Rainer F. Janitzek
Kasseler Erklärung
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer (Ärzte,
Eltern/Angehörige und betroffene Patienten) des Kongresses "Medizin
für Menschen mit Behinderung - eine behinderte Medizin?!",
Kassel, 8.-10.2.2001, geben zum Abschluss des Kongresses folgende
Erklärung ab:
| • |
Leitprinzipien
in der medizinischen Versorgung von Menschen mit Behinderung
sind ihr Selbstbestimmungsrecht sowie ihre Teilhabe am allgemeinen
Standard medizinischer Versorgung in Deutschland. |
| • |
Der
Mensch mit Behinderung muss, wenn er krank wird, als Patientin
oder Patient im regulären medizinischen Versorgungssystem
ernst genommen und angemessen behandelt werden. Dafür
sind vor allem folgende Voraussetzungen notwendig: |
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– |
Der Aufwand für
die ärztliche und medizinische Versorgung ist überdurchschnittlich
und muss daher entsprechend honoriert werden. |
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– |
Bei der medizinischen
Versorgung von Menschen mit Behinderung sind spezielle Kenntnisse über
den Personenkreis wichtig. Daher ist es zu fordern, dass
entsprechendes Fachwissen während des Medizinstudiums
erworben wird und praktische Erfahrungen (z.B. 4-wöchiges
Praktikum in einer Behinderteneinrichtung) zur Ausbildung
gehören. Die Einrichtung von Lehrstühlen für "Medizin
für Menschen mit Behinderung" würde diese
Ausrichtung in der Ausbildung künftiger Medizinerinnen
und Mediziner erleichtern. |
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– |
Die Verbesserung
der fachlichen Qualifikation der im Gesundheitswesen für
Menschen mit Behinderung tätigen Berufsgruppen ist durch
Fortbildungsveranstaltungen und Kongresse fortlaufend zu
unterstützen. |
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Ein weiterer Baustein
wäre ein von der Ärztekammer anerkannter Befähigungsnachweis
für Ärztinnen und Ärzte, die in der Versorgung
von Menschen mit Behinderung tätig sind. So ist z.B.
an eine Weiterbildung "Medizin für Menschen mit
Behinderung" zu denken. |
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Menschen mit Behinderung müssen
verstärkt eine aktive Rolle in Ausbildung, Forschung
und Lehre spielen. |
| • |
Einrichtungen,
die Menschen mit Behinderung betreuen und einen integrierten ärztlichen
Dienst vorhalten, müssen sich nach außen öffnen
und Ambulanzen einrichten dürfen. Gleichzeitig muss
gewährleistet sein, dass die Bewohnerinnen und Bewohner
umfassend darüber informiert werden, dass sie ein Recht
auf freie Arztwahl haben. Die ambulante Beratung und Behandlung
von Menschen mit Behinderung muss flächendeckend verbessert
werden. |
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Spezielle Gesundheitsdienste
für Menschen mit Behinderung sollen das Regelsystem
gesundheitlicher Versorgung bei speziellen Fragestellungen
und Patientengruppen (z.B. bei schwierigen diagnostischen
Fragen oder bei besonders schwer behinderten Menschen, die
in ihrer Kommunikationsfähigkeit eingeschränkt
sind) ergänzen dürfen. |
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Die interdisziplinäre
Zusammenarbeit zwischen medizinischen, psychologischen, pädagogischen
und sozialen Diensten sowie die Unterstützung von Selbsthilfegruppen
ist dringend zu verbessern. |
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Die besondere Auffangfunktion
des Bundessozialhilfegesetzes für die gesundheitliche
Versorgung von Menschen mit Behinderung muss erhalten bleiben;
sie darf nicht im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum
SGB IX gefährdet werden. |
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